Neugeborenenscreening

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene gibt es in vielen Ländern bereits einen Routine-Hörtest für alle Neugeborenen. Dies ist in Deutschland bisher nicht der Fall. Um eine Hörstörung frühzeitig zu erkennen und eine Entwicklungsstörung zu vermeiden halten wir ein frühzeitiges Hörscreening in den ersten Lebenswochen für unverzichtbar. In unserer Praxis führen wir ein solches Screening durch, das neben einer gründlichen hals-nasen-ohrenärztlichen Untersuchung auch eine Impedanzmessung des Mittelohres und eine Ableitung von OAEs (Otoakustischen Emissionen) einschließt.

Bei privatversicherten Patienten übernimmt die Versicherung die Kosten der Untersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchung gehört jedoch leider nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und wird darum für gesetzlich versicherte Patienten im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen auf privatärztlicher Basis erbracht.