Wir erstellen Gutachten im Rahmen unserer vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit als Gutachter für Berufsgenossenschaften, Sozialversicherungsträger und Gerichte.
Bei der Gutachtenbearbeitung werden die objektiven individuellen Untersuchungsbefunde oder der sorgfältig aufgearbeitete Akteninhalt unter Einbeziehung des aktuellen medizinischen Wissenstandes gewertet. Durch ständige Fortbildung kann das fachliche Begutachtungsniveau auf hohem Standard gehalten werden. Damit wird ebenfalls eine Plausibilität und Nachprüfbarkeit der Gutachten erzielt.
Gutachten nach Aktenlage können regelmäßig innerhalb von 2 Wochen erstellt werden. Sollte eine persönliche Vorstellung zur Untersuchung erforderlich sein, kann meist 2 Wochen nach Vorstellung in der HNO-Praxis mit der Fertigstellung des Gutachtens gerechnet werden.