Informationen für privatversicherte Patienten
Alle von uns erbrachten Leistungen sind in der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte-GOÄ gelistet und werden von privaten Krankenversicherungen anerkannt.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Leider wird ein immer größerer Teil unseres Leistungsspektrums gesetzlich Versicherten von Ihren Krankenkassen nicht erstattet. Auf Wunsch bieten wir Ihnen diese Leistungen als Selbstzahlerleistung an. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zwar medizinisch sinnvoll und aus unserer Sicht sogar optimal sind, aber damit auch das enge gesetzliche Raster (SGB V, §12) medizinisch notwendiger sowie ausreichender Leistungen (im Sinne eines Mindeststandards) übersteigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese optionale Behandlung nur auf einer privatärztlichen Basis durchführen können.
Sprechzeiten
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16.00 – 18.00 Uhr
16.00 – 18.00 Uhr
Nachmittags geschlossen
16.00 – 18.00 Uhr
Außer in akuten Notfällen bitten wir um telefonische Voranmeldung.